Sozialarbeiterische Betreuung 

 

Informationen zum Thema Angehörigenarbeit und mögliche Hilfen in diesem Zusammenhang erhalten Sie auch bei Ihrem Haus,- bzw. Facharzt. Die Teilnehmer des Palliativnetzes bieten Palliativpatienten und deren Angehörigen in unterschiedlichster Weise Unterstützung.

  • Das DRK bietet Unterstützung durch Ehrenamtler. Diese  Hilfestellung  beinhaltet die Entlastung von Angehörigen z.B. durch Besuche zu Hause, Gesprächsführung, Übernahme von Arztbesuchen, Trauerarbeit, u.v.m. Zusammengefasst ist dies eine Hilfe, die individuell nach Bedarf und Wunsch gestaltet wird.

  • Der Pflege- und Betreuungsdienst Quack bietet Kurse für pflegende Angehörige. In diesen Kursen werden durch ausgebildete Pflegeberater Tipps  Informationen und Grundlagen zum Thema Pflege vermittelt.
    Es findet regelmäßig an jedem vierten Donnerstag ein Gesprächskreis für pflegende Angehörige in den Büroräumen des Pflegedienstes Quack statt. Dieser Abend wird durch eine Fachkraft geleitet, die bereits mehrjährige Erfahrung in der Hospiz,- und Angehörigenarbeit hat.
    Es werden zusätzlich an jedem zweiten Donnerstag im Monat regelmäßige Themenabende in den Büroräumen des Pflegedienstes Quack angeboten. Diese befassen sich mit dem gesamten Thema Pflege und werden von Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen gestaltet.

  • Auch ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Sozialpädagogin wird im Bereich der Angehörigenarbeit angeboten um sachliche Fragen z.B. in Bezug auf Pflegeversicherung, Palliativversorgung u.v.m. zu beantworten und Hilfestellung im organisatorischen Bereich (z.B. Formulare ausfüllen, Anträge stellen,…) zu bieten.

  • Erste Anlaufstelle ist der Haus,- bzw. Facharzt der den notwendigen Pflegeaufwand und die notwendige Unterstützung feststellt. Es muss bei der eigenen Krankenkasse ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden.
    Nach etwa sechs bis acht Wochen erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieser stellt fest ob und welche Pflegestufe bewilligt wird. Im Falle einer Ablehnung kann schriftlich ein Widerspruch eingelegt werden.

  • Oft kann aufgrund des Krankheitsverlaufes die Bearbeitungszeit des Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe nicht abgewartet werden. In diesem Fall wird in aller Regel der Pflegedienst die Versorgung sofort aufnehmen und sich auch selber um die Anerkennung der Pflegestufe bemühen, die Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung erfolgt ab Antragstellung, und nicht ab Bescheid.

  • Durch die Gesetzesänderung besteht jetzt aber auch die Möglichkeit Palliatiwersorgung zu beantragen. Diese Versorgung kann aber ausschließlich durch anerkannte und ausgebildete Palliativ-Pflegedienste erfolgen.

  • oder Beratungsstellen der Stadt Mönchengladbach oder gemeinnütziger Einrichtungen z.B. die Krebsberatungsstelle des Pariteam-MG

 

Alle aufgeführten Leistungen sind unentgeltlich, unverbindlich und nicht darangebunden, dass der Patient durch den jeweiligen Pflegedienst auch sonst betreut wird.