Palliativ Verträge

Für die ärztliche und pflegerische Behandlung

Die Kassenärztliche Nordrhein hat mit den Primärkassen, der AOK Rheinland/Hamburg, der IKK Nordrhein, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse NRW im Januar 2006 einen Vertrag geschlossen, der – basierend auf dem NRW-Rahmenprogramm – die ambulante palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung verbessern soll.

Er schließt sich an die Vereinbarung über die hausarztzentrierte Versorgung der KV Nordrhein mit den Primärkassen an Analog zum Vertrag mit den Primärkassen sieht das mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) vereinbarte Versorgungskonzept vor, dass Patienten mit einer unheilbaren progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung von ihrem Haus- oder behandelnden Facharzt betreut werden.

Zu Beginn der ambulanten Palliativversorgung übermittelt dieser ein Stammdatenblatt an den qualifizierten Palliativarzt (QPA) und den Palliativpflegedienst Mit dem Verband der Betriebskrankenkassen konnte Ende 2008 ein Palliativvertrag für Mönchengladbach vereinbart werden.

Damit wurde nun auch diese Lücke in den Palliativverträgen geschlossen und auch Patienten welche bei den verschiedenen BKKen versichert sind können nun von den Vorteilen der kooperativen und integrativen Versorgung profitieren. Der Vertrag lehnt sich in seiner Struktur an den Vertrag der Primärkassen an, hat als Besonderheit jedoch die Schaffung einer Koordinierungsstelle im ambulanten Bereich. Aufgabe dieser Koordinierungsstelle ist es den ersten Kontakt herzustellen und die verschiedenen Leistungsangebote zu koordinieren.

Entsprechende Vereinbarungen über die qualitativen Voraussetzungen für Pflegedienste sowie die Durchführung und Kostenübernahme für die besondere palliativmedizinische Pflege wurden ebenfalls abgeschlossen.